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Die EURONICS Vollschutz-Produkte
↑ I. ProduktinformationDas EURONICS Vollschutzprodukt deckt durch einmalige Zahlung der Prämie beim Gerätekauf unvorhersehbare und plötzlich eintretende Sachschäden, die an dem versicherten Gerät während der Laufzeit entstanden sind. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Elektronikversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus diesem informationsblatt und den beigefügten Versicherungsbedingungen allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung, Stand 01.08.2008 (ABEL 2008). Lesen Sie deshalb die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. ↑ 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?Wir bieten Ihnen eine Elektronikversicherung für Elektrogeräte an. Grundlagen sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen ABEL 2008 sowie alle weiteren im Informationsblatt genannten Vereinbarungen. Es können alle Elektrogeräte der folgenden Kategorien versichert werden: Desktop Computer, Computerperipherie (Drucker, Monitore etc.), Fax-, Anrufbeantworter- und Telefongeräte, Handys, Digitalkameras, Camcorder, Taschencomputer (z.B.: PDA), Navigationsgeräte, Notebooks, Laptops, Projektoren / Beamer, Spielkonsolen, TV-, DVD-, SAT-, Video-, und Audiogeräte sowie Haushaltsgeräte. ↑ 2. Welche Risken sind versichert?Wir versichern die im Versicherungsvertrag bezeichneten Elektrogeräte gegen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden / Hardwareschaden). Entschädigung wird geleistet für Schäden ausschließlich durch:
Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 1 ABEL 2008. ↑ 3. Wie hoch ist die Prämie und wann müssen sie diese Prämie bezahlen?
Bei Abschluss eines der EURONICS Vollschutzprodukte ist der Preis des zu schützenden Gerätes zu beachten. Abhängig von
diesem Preis wird dann das entsprechende EURONICS Vollschutzprodukt ausgewählt. Die Prämie sowie die Deckung für das Gerät
bezieht sich immer auf den Verkaufspreis des Gerätes inkl. Mehrwertsteuer ohne Zuschüsse (z.B. Subventionen des Netzbetreibers).
↑ 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?Nicht versichert sind insbesondere:
↑ 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss?Bei Vertragsschluss muss die Prämie vollständig gezahlt sein, damit Sie ab Versicherungsbeginn/Kauf Versicherungsschutz haben. ↑ 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Sie sind für das gekaufte und geschützte Gerät selbst verantwortlich. Dies schließt einen sorgsamen, sorgfältigen Umgang mit dem Gerät sowie eine
sichere, vorausschauende Verwahrung, auch während des Transportes oder Tragens, mit ein. ↑ 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?Versuchen Sie, den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, melden Sie diesen bitte unverzüglich (im Normalfall max. drei Werktage) an die itonia GmbH, den bevollmächtigten Versicherungsbetreuer des Versicherers. Am einfachsten und schnellsten erfolgt dies online unter www.itonia.com/deeu. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, erhalten Sie weiterführende Informationen unter der Telefonnummer: 0211 / 248 109 04. Erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Hierzu finden Sie weitere Informationen in § 10 und § 13 Absatz 2 ABEL 2008. ↑ 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt zum Zeitpunkt des Kaufes und der gleichzeitigen Zahlung der Prämie gemäß § 9 Absatz 1 ABEL 2008 und endet in jedem Fall exakt 36 bzw. 60 Monate nach dem Geräte-Rechnungsdatum. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen bereits zum Ende des dritten Jahres kündigen. Beachten Sie, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss. ↑ 9. Wie ist der Versicherungsschein gestaltet?Jedes EURONICS Vollschutzprodukt stellt eine eigene Versicherung dar. Der Versicherungsschein besteht aus diesem Informationsblatt mit beigeschlossenen Bedingungen und der Originalrechnung aus dem Kauf des versicherten Gerätes mit dem EURONICS Vollschutzprodukt. ↑ 10. Vertragspartner des Versicherungsnehmers
Fax:+4350222-91000 E-Mail:produktschutz@helvetia.at Homepage:www.helvetia.at Firmenbuch HG Wien, FB Nr. 116899 k, DVR Nummer 0014991 Schadensmeldungen nur an die itonia Gmbh unter www.itonia.com/deeu oder für weiter führende Anweisungen Tel: 0211 / 248 109 04 ↑ 11. EURONICS PartnerDer EURONICS Partner ist der Vermittler der Versicherung. Seine Daten befinden sich auf der Geräterechnung. Sämtliche Beurteilungen und Prüfungen werden durch die Helvetia Versicherungen AG oder deren Beauftragte durchgeführt. ↑ 12. Grundlagen der VersicherungEs liegen die folgenden Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABEL 2008) der Helvetia Versicherungen AG in der Fassung vom 1.8.2008 zu Grunde. Dieses Informationsblatt ist eine Kurzfassung der zu Grunde liegenden Bedingungen. ↑ II. Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung, Stand: 01.08.2008 (ABEl 2008)↑ § 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen1. Versicherte SacheVersichert ist das auf der Rechnung näher bezeichnete Elektrogerät und das in der Orginalverpackung mitverkaufte Zubehör. 2. Nicht versicherte SachenNicht versichert sind
↑ § 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden1. Versicherte Gefahren und SchädenDer Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sache. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch bei der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte vorhersehen müssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Entschädigung wird geleistet für Schäden ausschließlich durch
2. Nicht versicherte Gefahren und SchädenDer Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden
↑ § 3 Versicherungsort1. stationäre GeräteBei der Bauart nach stationären Geräten gelten die Räumlichkeiten des Endverbrauchers als Versicherungsort innerhalb Europas im geografischen Sinn exklusive GUS-Staaten. 2. transportable GeräteBei der Bauart nach transportablen Geräten und bei der Bauart nach im Freien aufstellbaren Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geographischen Sinne exklusive GUS-Staaten. ↑ § 4 VersicherungswertVersicherungswert ist der Neupreis am Schadentag desselben oder eines technisch gleichwertigen Gerätes. Die Deckung für das Gerät bezieht sich immer auf den Verkaufspreis des Gerätes inkl. Mehrwertsteuer ohne Zuschüsse (Stützungen z.B. durch Hersteller oder Provider). ↑ § 5 Versicherte und nicht versicherte Kosten1. Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
↑ § 6 Umfang der Entschädigung1. WiederherstellungskostenIm Schadensfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten niedriger sind als der Versicherungswert des Gerätes. Sind die Reparaturkosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. 2. TeilschadenIn diesem Fall erfolgt die Übernahme der Kosten für eine Reparatur inklusive Arbeitszeit und Ersatzteile (mit Verrechnung eines Selbstbehaltes bei Schäden, die einen Selbstbehalt bedingen, siehe Absatz 5). Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
3. Totalschaden
4. Grenze der EntschädigungGrenze der Entschädigung ist der Versicherungswert. 5. SelbstbehaltSelbstbehalte werden von den Kosten der Reparatur des geschützten Gerätes inklusive den Kosten eines eventuellen Kostenvoranschlages bzw. den Kosten eines Neugerätes im Totalschadenfall berechnet. Der Selbstbehalt kommt auch für Schäden, die sich erst durch die Analyse als Schäden durch Ungeschicklichkeit erweisen, zur Anwendung, eventuelle Kosten für Kostenvoranschläge werden in diesen Fällen nicht ersetzt. Es gelten folgende Selbstbehalte:
Dies gilt für Schäden durch Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten). 6. AblöseEine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich. ↑ § 7 Wechsel der versicherten SachenDurch das entsprechende Ersatzgerät gelten alle zusätzlichen Aufrüstungen des alten Gerätes, die beim Kauf integriert waren, als ersetzt, unabhängig davon, ob die Aufrüstung nun im Ersatzgerät notwendigerweise wieder aufscheint oder durch die bestehende Konfiguration des Ersatzgerätes hinfällig geworden ist. Aufrüstungen oder nachträglich in das alte Gerät eingebaute Aufrüstungen, die nicht bei Kauf des alten Gerätes mitgeschützt wurden, werden nicht ersetzt. ↑ § 8 Beginn des Versicherungsschutzes; Fälligkeit, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Einmalprämie1. Beginn des VersicherungsschutzesDer Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung beim Kauf des Geräts. 2. Fälligkeit der einmaligen PrämieDie einmalige Prämie ist unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. 3. Folgen der Nichtzahlung der EinmalprämieWird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Absatz 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei. ↑ § 9 Deckungszeitraum (Laufzeit)1. DauerDer Deckungszeitraum der einzelnen EURONICS Vollschutzprodukte beginnt mit dem Geräte-Rechnungsdatum und endet in jedem Fall exakt 36 bzw. 60 Monate nach dem Geräte-Rechnungsdatum. Schadenseinreichungen nach Ablauf des Deckungszeitraumes werden nicht akzeptiert. 2. Ende der Laufzeit bei einem TotalschadenBei Ersatz eines Gerätes oder einer Schadenersatz-Ablehnung durch die Versicherung nach einem Totalschaden (unwirtschaftliche Reparatur) sowie einer Ablehnung zur Zahlung des Selbstbehaltes durch den Versicherungsnehmer gilt das zugehörige EURONICS Vollschutzprodukt als erloschen und es erfolgt keine anteilige Prämienrückvergütung. ↑ § 10 Schadenabwicklung1. Bring-In-Schutz / Vor-Ort-ReperaturZur gültigen Anmeldung eines Schadens muss der Versicherungsnehmer den Schadensfall unverzüglich (im Normalfall max. drei Werktage) an den Versicherungsbetreuer melden. Am einfachsten und am schnellsten erfolgt dies im WWW unter www.itonia.com/deeu. Sollte kein Internetzugang vorhanden sein erhält der Versicherungsnehmer entsprechende Anweisungen unter Tel: 0211 / 248 109 04. Der Versicherungsnehmer erhält, nachdem er das Schadensformular korrekt ausgefüllt hat, den itonia Reparaturschein mit der Schadensnummer und Anweisungen zur Einleitung der Reparatur. Der EURONICS Vollschutz gilt unabhängig von vorangegangen oder gültigen Herstellergarantien als Bring-In-Schutz, d.h. das Gerät ist auf Kosten des Versicherungsnehmers, nach der Schadensmeldung bei itonia, zu einem, in der Betriebsanleitung des Herstellers angeführten, Service-Center zu bringen. Bei Schäden an Elektrogroßgeräten (Kühlschrank, Waschmaschine, Großbild TV, etc.), die eine Vor-Ort Reparatur erfordern, muss sich der Versicherungsnehmer, nach der Schadensmeldung bei itonia, zur Schadensbehebung direkt an die, in der Betriebsanleitung des Herstellers angeführte Servicestelle wenden. Auch der EURONICS Partner kann entsprechende Service Partner nennen. 2. SchadenformularBei jedem Schaden muss ein Schadensformular ausgefüllt werden. Der Schadenshergang ist vom Versicherungsnehmer selbst formulieren und in das Schadensformular einzutragen. Dabei sind folgende Punkte genau und vollständig anzugeben:
3. Ausfüllen des SchadenformularsDas Schadensformular ist vom Versicherungsnehmer persönlich, genau und wahrheitsgetreu, auszufüllen und zu unterschreiben. Angemeldete Schäden bzw. Schadensformulare ohne genauer Schadenhergangsbeschreibung und rechtsverbindlicher Unterschrift des Versicherungsnehmers werden bis zur vollständigen Klärung nicht bearbeitet. Mündliche Mitteilungen oder Auskünfte, von wem auch immer, können nicht berücksichtigt werden. Falsche, unrichtige oder bewusst unrichtige Angaben im Schadenformular können zu einer Ablehnung des Schadens, zur Rückforderung von erbrachten Leistungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzenführen. 4. SchadenübernahmeSchadenübernahme erfolgt durch den Versicherer bzw. dessen Beauftragten. Zur Beurteilung wird dem Versicherer eine angemessene Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf sofortige Reparatur, sofortigen Ersatz des geschützten Gerätes oder auf ein Leihgerät besteht nicht. 5. SchadenabwicklungNach vorläufiger Zustimmung zur Schadenübernahme durch den Versicherer kann die Reparatur eingeleitet bzw. bei Totalschäden ein Neugerät angeschafft werden. Der Versicherungsnehmer kann zur konkreteren Feststellung der Schadensübernahme einen Kostenvoranschlag imService-Center oder beim EURONICS Partner beauftragen und beim Versicherungsbetreuer im Vorfeld einreichen. Der Versicherungsnehmer bezahlt danach die Reparaturkosten bzw. die Kosten für das Neugerät direkt beim Service-Center oder dem EURONICS Partner. Nach Vorlage (per Post, Email oder Fax) der Reparaturrechnung, der original Geräterechnung, des Reparaturberichtes, des Kostenvoranschlages und des itonia Reparaturscheines beim Versicherungsbetreuer, erhält der Versicherungsnehmer, bei positiver Deckungsbeurteilung, die Reparatur oder Neugerätekosten auf sein Konto erstattet. Die Anforderung der, jeweilig pro Schadensfall und Abwicklungsvorgang unterschiedlichen, vorzulegenden Dokumente kann variieren und wird durch den Versicherungsbetreuer festgelegt. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an das ServiceCenter oder den EURONICS Partner zu bezahlen. Die aufgrund des eventuellen Selbstbehaltes nicht übernommenen Kosten werden dem Versicherungsnehmer direkt in Abzug gebracht. Versicherungsbetreuer: itonia GmbH 6. Bestätigung der BehördeFür alle Schäden, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen etc.) muss der Versicherungsnehmer auch die entsprechende behördliche Bestätigung an den Versicherungsbetreuer senden. 7. Tausch des Gerätes im DeckungszeitraumFalls während des Deckungszeitraumes des EURONICS Vollschutzproduktes das geschützte Gerät getauscht wurde (z.B. Garantietausch durch Hersteller etc.) müssen bei Einforderung einer Leistung auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) beigebracht werden. ↑ § 11 Dauer und Ende des Vertrages1. DauerDer Vertrag beginnt gemäß § 8 ABEL 2008 und endet nach drei bzw. fünf Jahren. 2. Kündigung bei mehrjährigen VerträgenDer Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. ↑ § 12 Prämie bei vorzeitiger VertragsbeendigungEndet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder es ist von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG. ↑ § 13 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers1. Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall
2. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalls
3. Leistungsfreiheit bei ObliegenheitsverletzungVerletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach § 13 Absatz 1 oder 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. ↑ § 14 Mehrere Versicherer1. Nichtigkeiten bei MehrfachversicherungHat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. 2. Beseitigung der MehrfachversicherungEs gelten die Bestimmungen des § 79 VVG. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. ↑ § 15 Keine Leistungspflicht aus besonderen GründenDer Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. ↑ § 16 Weitergabe bzw. Verkauf des versicherten GerätesDa sich das EURONICS Vollschutzprodukt auf die Geräte-Seriennummer bezieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit weitergegeben /verkauft werden, der Schutz bleibt aufrecht, solange der neue Besitzer die Rechte und Pflichten des EURONICS Vollschutzproduktes anerkennt. Andernfalls erlischt der Schutz und es erfolgt keine anteilige Prämienrückvergütung. ↑ § 17 Anzeigen; Willenserklärungen; FormSoweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, in Textform abzugeben. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben unberührt. ↑ § 18 Gerichtsstand1. Klagen gegen den VersichererFür Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2. Klagen gegen den VersicherungsnehmerFür Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. ↑ § 19 Anzuwendendes RechtFür diesen Vertrag gilt deutsches Recht. ↑ § 20 VertragsspracheDie Vertragssprache ist Deutsch. ↑ § 21 WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Zugang des Versicherungsscheins sowie der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, der weiteren Informationen nach § 7 Abs.1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 VVG-Informationspflichtenverordnung und dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Auf dem Widerruf sind der volle Name, die Adresse, die eMail-Adresse, die Kontoverbindung sowie die Telefonnummer des Versicherungsnehmers anzugeben. Die Stornierung und Rückzahlung erfolgt durch den Versicherungsbetreuer. Der Widerruf ist zu richten an: ↑ § 22 WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. ↑ § 23 SubsidiaritätVersicherungsschutz aus dieser Elektronikversicherung besteht nur, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz durch eine andere Versicherung (z.B. Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Versicherungen im Rahmen eines Kreditkartenprodukts) besteht. Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor. Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus diesem vorliegenden Vertrag um den Entschädigungsbetrag aus den anderen Versicherungen. ↑ § 24 VersicherungsscheinDer Versicherungsschein besteht aus diesen Bedingungen und der Kaufrechnung. ↑ § 25 BeschwerdenBeschwerden können an: Aufsichtsbehörde: |
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